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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Überlassung der Software SINWOO zur Nutzung über das Internet

Dokument-Nr.SW-LEG-008
Versionv3.1 (Entwurf zur rechtlichen Prüfung)
Stand2026-08-12
Verbindliche SprachfassungDeutsch
VertraulichkeitZur Veröffentlichung bestimmt
Entwurf zur anwaltlichen Prüfung. Die kaufmännischen Festlegungen (Preise, Laufzeiten, Haftungshöchstbeträge, Verfügbarkeitszusage) sind in eckigen Klammern [ ] belassen und in der begleitenden Fragenliste aufgeführt. Sie sind eine unternehmerische Entscheidung und keine rechtliche.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der SINWOO International GmbH (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden über die Nutzung der Software SINWOO.

(2) Der Vertrag richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.


§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software für die Dauer des Vertrages über das Internet zur Nutzung bereit und speichert die vom Kunden eingestellten Daten. Eine Überlassung der Software zum dauerhaften Verbleib erfolgt nicht.

(2) Der Funktionsumfang ergibt sich aus Anlage 1 (Leistungsbeschreibung).

(3) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung bis zum Übergabepunkt am Ausgang seines Rechenzentrums. Die Verbindung zwischen diesem Punkt und den Systemen des Kunden ist nicht Gegenstand des Vertrages.


§ 3 Abgrenzung: keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung

(1) Der Anbieter erbringt eine Softwareleistung. Er erbringt keine Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des § 1 StBerG und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG.

(2) Erläuterungen, Plausibilitätshinweise, Kontierungsvorschläge und aus Belegen maschinell ausgelesene Werte sind Arbeitshilfen. Sie stellen keine steuerliche Beurteilung des Einzelfalls dar und ersetzen die Beratung durch eine zur Hilfeleistung in Steuersachen befugte Person nicht.

(3) Die Verantwortung für den Inhalt der Buchführung, für die Festschreibung und für die Abgabe von Steuererklärungen und Steueranmeldungen liegt beim Kunden. Der Kunde prüft die vom System erzeugten Daten vor der Übermittlung.

(4) Die Übermittlung an die Finanzverwaltung erfolgt technisch aus dem System heraus, im Namen und für Rechnung des Kunden und auf dessen Veranlassung. Sie erfordert ein auf den Kunden ausgestelltes Zertifikat, das der Kunde selbst beschafft und einstellt.

Zur Prüfung: § 3 ist die zentrale Klausel dieses Vertrages. Zu bestätigen ist, ob die Abgrenzung in dieser Form trägt und ob zusätzlich eine Regelung dazu erforderlich ist, dass ein Steuerberater des Kunden auf die Daten zugreift.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf den Internetseiten des Anbieters ist kein bindendes Angebot.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt oder den Zugang zur Software freischaltet.


§ 4a Angaben zum elektronischen Vertragsschluss

Diese Ziffer enthält die Angaben nach Art. 246c EGBGB und die Hinweise nach § 312i Abs. 1 BGB.

GegenstandAngabe
Technische SchritteDer Kunde füllt das Registrierungsformular aus, prüft seine Eingaben auf der Übersichtsseite, bestätigt die Geltung dieser Bedingungen sowie der weiteren dort bezeichneten Dokumente und sendet die Bestellung ab. Der Vertrag kommt nach Ziffer 4 Abs. 2 zustande.
Speicherung des VertragstextesDer Anbieter speichert die Bestelldaten und zeichnet zu jeder Zustimmung auf, welches Dokument in welcher Fassung wann und durch wen bestätigt wurde (Ziffer 4b). Die bestätigte Fassung wird auf Anforderung in Textform zur Verfügung gestellt.
Berichtigung von EingabefehlernEingaben können bis zum Absenden der Bestellung jederzeit geändert oder verworfen werden. Vor dem Absenden werden die Eingaben zur Prüfung angezeigt.
VertragsspracheDeutsch. Übersetzungen dienen der Verständigung; bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung.
VerhaltenskodizesDer Anbieter hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.
Zur Prüfung, zwei Punkte: (1) Das Angebot richtet sich an Unternehmen (Ziffer 1). Zwischen Unternehmen kann von § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB abgewichen werden. Der Entwurf verzichtet bewusst auf diese Abweichung und nennt die Angaben vollständig, weil sie ohnehin dem tatsächlichen Ablauf entsprechen. Zu bestätigen ist, ob das so bleiben soll. (2) Gegenwärtiger Stand der Anwendung: Die Zustimmung wird mit Dokument, Fassung, Zeitpunkt, Person und Netzadresse aufgezeichnet. Ein Abruf der bestätigten Fassung im Kundenkonto und eine automatische Zusendung bestehen bisher nicht; die Herausgabe erfolgt auf Anforderung. Zu klären ist, ob der Abruf im Konto für den Nachweis nach Art. 246c EGBGB verlangt wird; dann ist er einzurichten.

§ 4b Fassung der Vertragsdokumente und Nachweis der Zustimmung

(1) Diese Bedingungen, der Vertrag über die Auftragsverarbeitung und die Datenschutzerklärung tragen jeweils eine Fassungsbezeichnung (zum Beispiel v3.0). Maßgeblich ist die Fassung, der der Kunde bei der Registrierung zugestimmt hat.

(2) Der Anbieter zeichnet zu jeder Zustimmung auf, welches Dokument in welcher Fassung zu welchem Zeitpunkt und durch welche Person bestätigt wurde. Der Kunde kann diese Aufzeichnung jederzeit anfordern.

(3) Ändert der Anbieter eines dieser Dokumente, gilt die geänderte Fassung erst nach gesonderter Zustimmung des Kunden. Bis dahin bleibt die zuletzt bestätigte Fassung maßgeblich.


§ 5 Nutzungsrecht

(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Software bestimmungsgemäß über das Internet zu nutzen.

(2) Die Nutzung ist auf das Unternehmen des Kunden und die mit ihm verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG beschränkt. Eine Überlassung an Dritte, insbesondere eine entgeltliche Weitervermietung, ist nicht gestattet.

(3) Der Kunde darf die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.


§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde benennt einen Administrator, der die Benutzerkonten seines Unternehmens verwaltet.

(2) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, gibt sie nicht an Dritte weiter und teilt dem Anbieter einen Verdacht auf Missbrauch unverzüglich mit.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm eingestellten Daten frei von Schadsoftware sind und keine Rechte Dritter verletzen.

(4) Der Kunde stellt keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO in das System ein, soweit sie für die vertragsgegenständliche Verarbeitung nicht erforderlich sind.

(5) Der Kunde prüft die Ergebnisse der Software, bevor er auf ihrer Grundlage Erklärungen gegenüber Behörden abgibt.


§ 7 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von [Wert] % im Jahresmittel bereit, gemessen am Übergabepunkt nach § 2 Abs. 3.

(2) Nicht als Ausfall gelten Zeiten angekündigter Wartung sowie Zeiten, in denen die Software aus Gründen nicht erreichbar ist, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.

(3) Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter mindestens [Frist] vorher an und führt sie soweit möglich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch.

Zur Prüfung und Entscheidung: Eine Verfügbarkeitszusage ohne Überwachung ist nicht belegbar. Die Überwachung ist derzeit nicht eingerichtet (siehe Fragenliste). Zu entscheiden ist, ob eine Zusage in Prozent aufgenommen wird oder ob auf eine Zusage verzichtet und stattdessen eine Beschreibung der Wartungsfenster gewählt wird.

§ 8 Entgelt und Zahlung

GegenstandFestlegung
EntgeltmodellEin einziger Leistungsumfang. Es gibt keine Stufen und keine Zusatzpakete.
Höhe des EntgeltsNach der jeweils gültigen Preisliste. Sie ist auf den Internetseiten des Anbieters unter „Konditionen" veröffentlicht und wird bei der Registrierung angezeigt.
AbrechnungszeitraumKalendermonat. Stichtag ist der Erste eines Monats. Eine anteilige Berechnung angebrochener Monate findet nicht statt.
Erster MonatVon der Registrierung bis zum Ende des Folgemonats ist die Nutzung unentgeltlich. Die erste Rechnung ergeht am Ersten des darauf folgenden Monats.
ZahlungswegSEPA-Lastschrift, Kartenzahlung oder Überweisung nach Ziffer 8b.
Fälligkeit[zu entscheiden]
Preisanpassung[zu entscheiden]
Folgen des Zahlungsverzugs[zu entscheiden]

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zur Prüfung: Die Beträge stehen bewusst nicht in diesem Vertrag, sondern in der Preisliste. Stünde eine Zahl an zwei Stellen, gingen die beiden Stellen früher oder später auseinander und es wäre offen, welche gilt. Zu bestätigen ist, ob der Verweis auf die „jeweils gültige Preisliste" in dieser Form trägt, und wie eine Änderung der Preisliste gegenüber Bestandskunden wirksam wird (Ziffer „Preisanpassung").

8.1 Einführungskonditionen

Für Kunden, die die Software in der Einführungsphase in Betrieb nehmen, gilt abweichend von Ziffer 8:

ZeitraumEntgelt
Oktober bis Dezember 2026Unentgeltlich. Die Einrichtung vor Ort (zwei bis vier Stunden) ist eingeschlossen.
Januar bis Dezember 2027Die Hälfte des Entgelts nach Preisliste.
Ab Januar 2028Entgelt nach Preisliste.
Zur Prüfung: Diese Konditionen sind an einen Zeitraum gebunden, nicht an eine Zusage des Kunden. Zu klären ist, ob daran eine Mindestlaufzeit geknüpft werden soll; andernfalls kann ein Kunde die vergünstigten zwölf Monate nutzen und danach kündigen. Die Angaben in Ziffer 13 sind entsprechend zu füllen.

§ 8b Zahlungsweg

8b.1 SEPA-Lastschrift

(1) Mandat. Der Kunde kann den Anbieter ermächtigen, das Entgelt nach Ziffer 8 von einem von ihm benannten Konto einzuziehen, und weist zugleich sein Kreditinstitut an, diese Lastschriften einzulösen. Das Mandat gilt für wiederkehrende Zahlungen und bleibt bis auf Widerruf gültig.

(2) Mandatsreferenz. Der Anbieter vergibt die Mandatsreferenz und teilt sie dem Kunden zusammen mit seiner Gläubiger-Identifikationsnummer mit. Beide Angaben erscheinen auf jeder Vorabankündigung und auf jeder Rechnung.

GegenstandFestlegung
Gläubiger-Identifikationsnummer[zu ergänzen]
Vergabe der MandatsreferenzDurch den Anbieter, je Kunde eindeutig
GeltungWiederkehrende Zahlungen bis auf Widerruf
EinzugZum Fälligkeitstag nach Ziffer 8, frühestens nach Ablauf der Vorabankündigung

(3) Nachweis der Erteilung. Der Anbieter zeichnet zu jedem Mandat auf, welcher Text in welcher Fassung zu welchem Zeitpunkt und durch welche Person bestätigt wurde. Für die Fassungsbezeichnung gilt Ziffer 4b entsprechend. Der Kunde kann diese Aufzeichnung jederzeit anfordern.

(4) Widerruf. Der Kunde kann das Mandat jederzeit und ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen; der Widerruf wirkt für alle künftigen Einzüge. Ein Widerruf berührt die Zahlungspflicht nicht: offene und künftige Entgelte sind dann nach Ziffer 8b.3 zu überweisen. Der Anbieter bestätigt den Eingang des Widerrufs in Textform.

(5) Vorabankündigung. Der Anbieter kündigt jeden Einzug vorab an und nennt dabei Betrag und Belastungstag. Die Ankündigung ergeht spätestens [Frist] Tage vor dem Belastungstag in Textform.

Zur Prüfung, drei Punkte: (1) Basis- oder Firmenlastschrift. Der Entwurf ist bewusst neutral formuliert. Die Wahl ändert die Rechte des Kunden erheblich: bei der Basislastschrift besteht ein Erstattungsanspruch von acht Wochen ohne Angabe von Gründen, bei der Firmenlastschrift nicht, dafür muss das Mandat beim Kreditinstitut des Kunden hinterlegt werden. Das Angebot richtet sich an Unternehmen (Ziffer 1), beide Wege sind also möglich. (2) Frist der Vorabankündigung. Gesetzlich sind vierzehn Tage vorgesehen; abweichend kann eine kürzere Frist vereinbart werden. Der Wert ist eine unternehmerische Festlegung. (3) Gegenwärtiger Stand der Anwendung. Die Zahlungsart ist hinterlegbar (Karte / SEPA / Überweisung), eine Aufzeichnung der Mandatserteilung nach Absatz 3 besteht jedoch noch nicht und die Anbindung an einen Zahlungsdienstleister ist noch nicht hergestellt. Absatz 3 ist damit eine Zusage, die erst mit der entsprechenden Erweiterung einlösbar wird.

8b.2 Kartenzahlung

Zahlungen per Karte werden über einen Zahlungsdienstleister abgewickelt. Kartendaten werden ausschließlich dort gespeichert; der Anbieter erhält und speichert lediglich einen Verweis auf das beim Zahlungsdienstleister hinterlegte Zahlungsmittel sowie die zur Zuordnung nötigen Angaben (Kartenart, letzte Stellen, Gültigkeit).

8b.3 Fehlgeschlagene Zahlung

SchrittVorgehen
1. MitteilungDer Anbieter unterrichtet den Kunden unverzüglich in Textform über den fehlgeschlagenen Einzug und dessen Grund, soweit dieser mitgeteilt wurde.
2. WiederholungDer Anbieter darf den Einzug einmal wiederholen, frühestens [Frist] Tage nach dem ersten Versuch, und kündigt die Wiederholung vorab an.
3. Rückfall auf ÜberweisungSchlägt auch die Wiederholung fehl, entfällt der Einzug für diesen Abrechnungszeitraum. Der Anbieter stellt den Betrag zur Überweisung und nennt Konto und Verwendungszweck.
4. FolgenFür die Folgen des Zahlungsverzugs gilt Ziffer 8.

Vom Kreditinstitut in Rechnung gestellte Entgelte für eine Rücklastschrift trägt der Kunde, soweit er die Rückgabe zu vertreten hat.

Zur Prüfung: Die Zahl der Wiederholungen ist bewusst auf eine begrenzt. Mehrfache Versuche erzeugen beim Kunden je Versuch Bankentgelte, und die Rückgabequote wirkt auf die eigene Lastschriftvereinbarung mit dem Kreditinstitut zurück. Zu bestätigen ist, ob das so bleibt.

§ 9 Daten des Kunden

(1) Die vom Kunden eingestellten Daten bleiben dessen Daten. Der Anbieter erwirbt daran kein Recht über die zur Vertragserfüllung erforderliche Nutzung hinaus.

(2) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich nach dem gesondert geschlossenen Vertrag über die Auftragsverarbeitung (SW-LEG-001).

(3) Der Anbieter erstellt Sicherungen der Datenbank. Sicherungen dienen der Wiederherstellung des Betriebs und begründen keinen Anspruch auf Wiederherstellung einzelner vom Kunden gelöschter Datensätze.

(4) Der Anbieter wertet Kundendaten nicht zu eigenen Zwecken aus. Eine Verwendung von Inhalten des Kunden zum Training von Modellen der künstlichen Intelligenz findet nicht statt.


§ 10 Aufbewahrung und Löschung

(1) Buchhaltungsdaten und Belege unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, insbesondere nach § 147 AO und § 257 HGB. Diese Fristen gehen dem Löschverlangen des Kunden vor.

(2) Verlangt der Kunde die Löschung von Daten, die einer Aufbewahrungspflicht unterliegen, sperrt der Anbieter diese Daten für die weitere Verarbeitung und löscht sie nach Ablauf der Frist.

(3) Einzelheiten regelt die Aufbewahrungs- und Löschrichtlinie (SW-LEG-005).


§ 11 Mängel

(1) Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Nutzbarkeit der Software. Es gilt Mietrecht (§§ 535 ff. BGB) mit der Maßgabe, dass die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ausgeschlossen ist.

(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollzogen werden können.


§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf [Betrag oder Vielfaches der Jahresvergütung].

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

(4) Der Anbieter haftet nicht für steuerliche oder rechtliche Folgen, die daraus entstehen, dass der Kunde Ergebnisse der Software ungeprüft verwendet (§ 3, § 6 Abs. 5).

(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwandes, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung entstanden wäre.

Zur Prüfung: Absatz 4 ist die haftungsseitige Entsprechung zu § 3. Zu prüfen ist, ob dieser Ausschluss der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhält, da die Software ihrem Zweck nach gerade zur Erstellung von Steuermeldungen dient.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

GegenstandFestlegung
Mindestlaufzeit[zu entscheiden]
Verlängerung[zu entscheiden]
Ordentliche KündigungZum Ende des laufenden Kalendermonats. Geht die Kündigung im Lauf eines Monats ein, bleibt die Software bis zum Monatsende nutzbar und der Vertrag endet mit Ablauf dieses Monats.
Anteilige ErstattungFindet nicht statt. Das Entgelt wird je Kalendermonat berechnet (Ziffer 8); ein angebrochener Monat wird nicht anteilig erstattet.
FormTextform

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung erheblich in Verzug gerät oder die Software vertragswidrig Dritten überlässt.


§ 14 Abwicklung nach Vertragsende

(1) Der Kunde kann seine Daten bis zum Ablauf von [Frist] nach Vertragsende in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format herunterladen. Der Anbieter hält den Zugang für diesen Zweck bereit.

(2) Nach Ablauf dieser Frist löscht der Anbieter die Daten nach Maßgabe des § 10 und des Vertrages über die Auftragsverarbeitung.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die zur Erfüllung eigener Aufbewahrungspflichten erforderlichen Daten rechtzeitig herunterzuladen.


§ 15 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, soweit die Änderung durch Änderungen der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder durch Anpassungen des Funktionsumfangs veranlasst ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.

(2) Der Anbieter teilt Änderungen mindestens [Frist] vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von [Frist] nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Wirkung weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei zum Wirksamwerden kündigen.


§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist [Gerichtsstand].

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.


Anlage 1: Leistungsbeschreibung

BereichLeistung
BelegverarbeitungEinstellen von Belegdateien, Speicherung des Originals, Erkennung von Doppeleinreichungen anhand eines Prüfwertes, maschinelles Auslesen von Werten und Vorschlag einer Kontierung
BuchführungErfassung und Buchung von Geschäftsvorfällen, Kontenrahmen, Debitoren und Kreditoren, Anlagenverzeichnis mit Abschreibung, Fremdwährungsumrechnung, Monatsabschluss mit Sperre
ZahlungsverkehrErfassung von Kontoumsätzen, Abgleich von Kontoumsätzen mit Belegen und Rechnungen
Reisekosten und AuslagenAntrag, Genehmigungsverlauf, Abrechnung, Buchung
LohnÜbernahme von Lohnabrechnungen als Beleg und deren Verbuchung. Eine Lohnabrechnung wird nicht erstellt.
Steuerliche MeldungenUmsatzsteuer-Voranmeldung, Umsatzsteuer-Jahreserklärung, E-Bilanz. Erstellung, Plausibilitätsprüfung, Festschreibung, Übermittlung an die Finanzverwaltung sowie Aufbewahrung der Übermittlungsnachweise
AuswertungenKonten- und Sachkontenauswertungen, Summen- und Saldenlisten, Abschlussübersichten
MehrsprachigkeitBedienoberfläche in deutscher, koreanischer und englischer Sprache
VerwaltungBenutzer- und Berechtigungsverwaltung, Änderungs- und Zugriffsprotokolle

Nicht Gegenstand der Leistung